Glossar
Bewacherausweis
Der Ausweis, den Wachpersonen im Dienst mitführen und auf Verlangen vorzeigen müssen, mit Bewacher-ID aus dem Register.
Wachpersonen müssen im Dienst einen Bewacherausweis mitführen und ihn auf Verlangen vorzeigen. Er weist die Person als Beschäftigte eines Bewachungsunternehmens aus und trägt die Bewacher-ID aus dem Bewacherregister.
Der Ausweis ersetzt keine Qualifikation, er belegt sie nur nach außen. Fehlt er im Einsatz, ist das ein Verstoß gegen die Bewachungsverordnung.
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- BewacherregisterDas bundesweite Register, in dem Bewachungsunternehmen und ihr Wachpersonal erfasst und Qualifikation sowie Zuverlässigkeit hinterlegt sind.
- Bewachungsverordnung (BewachV)Die Verordnung, die die Pflichten von Bewachungsunternehmen konkretisiert, von Haftpflicht über Dienstanweisung bis zur Qualifikation des Personals.