Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Die IHK-Pflichtqualifikation für bestimmte Bewachungstätigkeiten wie Türsteher, City-Streife oder Ladendetektiv.
Die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist der Qualifikationsnachweis, den bestimmte Bewachungstätigkeiten in Deutschland zwingend voraussetzen. Sie wird vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Zu unterscheiden ist sie von der bloßen Unterrichtung (40 Stunden): Für einfache Tätigkeiten wie Objektschutz reicht die Unterrichtung, für Tätigkeiten mit unmittelbarem Publikumskontakt ist die Sachkundeprüfung Pflicht — insbesondere:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (City-Streife),
- Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv),
- Einlasskontrollen im Gaststättengewerbe (Türsteher).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Qualifikation zu prüfen und im Bewacherregister zu führen. Wird eine Kraft ohne die nötige Sachkunde eingeplant, drohen empfindliche Konsequenzen.
In der Praxis heißt das: Qualifikationen und Ablaufdaten gehören lückenlos hinterlegt — und eine Zuweisung sollte gar nicht erst möglich sein, wenn die geforderte Qualifikation fehlt.
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