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Glossar

Jedermannsrecht

Die Rechte, die jeder Person zustehen, etwa Notwehr und vorläufige Festnahme, und auf denen die Befugnisse privater Sicherheitskräfte beruhen.

Private Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie stützen ihr Handeln auf die sogenannten Jedermannsrechte, die jeder Person zustehen: insbesondere Notwehr und Nothilfe, Notstand sowie das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 Strafprozessordnung.

Genau diese Abgrenzung ist Prüfungsstoff der Sachkundeprüfung nach § 34a. Wer sie nicht kennt, riskiert im Einsatz eine Überschreitung. Ergänzend kommt das vom Auftraggeber übertragene Hausrecht hinzu.

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