Glossar
Alarmaufschaltung
Die technische Anbindung einer Alarmanlage an eine Leitstelle, damit ausgelöste Alarme dort auflaufen und bearbeitet werden.
Bei einer Alarmaufschaltung wird die Alarmanlage eines Objekts mit einer Notruf- und Serviceleitstelle verbunden. Löst die Anlage aus, geht die Meldung dort ein und wird bewertet.
Je nach Vereinbarung folgt daraus die Alarmierung des Interventionsdienstes oder direkt von Polizei und Feuerwehr. Die Aufschaltung ist damit die technische Voraussetzung für reaktive Sicherheitsdienstleistungen.
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- Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)Die zertifizierte Leitstelle (DIN EN 50518), die Alarme aufschaltet, bewertet und den Interventions- oder Rettungseinsatz auslöst.
- InterventionsdienstDie Reaktion auf einen ausgelösten Alarm: Eine Interventionskraft fährt das Objekt an, prüft die Lage und leitet Maßnahmen ein.