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Glossar

Hausrecht

Das Recht des Eigentümers oder Besitzers, über den Zutritt zu seinem Objekt zu bestimmen, das Sicherheitskräfte in seinem Auftrag ausüben.

Das Hausrecht erlaubt es dem Eigentümer oder Besitzer einer Räumlichkeit, zu bestimmen, wer sie betreten darf, und Personen des Hauses zu verweisen. Sicherheitskräfte üben dieses Recht nicht aus eigenem Recht aus, sondern als Beauftragte des Inhabers.

Praktisch heißt das: Der Auftrag und seine Grenzen sollten in der Dienstanweisung klar geregelt sein. Besonders relevant ist das bei der Einlasskontrolle und im Objektschutz. Über das Hausrecht hinausgehende Befugnisse hat eine Wachperson nicht, sie ist rechtlich Privatperson.

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