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Glossar

Zuverlässigkeitsüberprüfung

Die behördliche Prüfung, ob eine Person für Bewachungsaufgaben zuverlässig ist, Voraussetzung für die Eintragung ins Bewacherregister.

Vor dem Einsatz einer Wachperson prüft die zuständige Behörde deren Zuverlässigkeit. Grundlage sind unter anderem Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und, je nach Tätigkeit, eine Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde. Fällt die Prüfung negativ aus, darf die Person nicht als Wachperson eingesetzt werden.

Das Ergebnis wird im Bewacherregister hinterlegt. Für die Disposition ist es damit ein Einsatzkriterium wie die Qualifikation selbst: Ohne positiven Status keine Zuweisung.

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