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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

1.1Die 01box UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: Anbieter) ist ein Softwarehersteller und -betreiber.

1.2Der Anbieter bietet unter anderem eine cloudbasierte Software zur Einsatz- und Schichtplanung (Disposition) für Sicherheitsunternehmen an. Zudem stellt er zur Software zugehörige Portale und mobile Anwendungen für Kunden, Subunternehmer und Mitarbeiter bereit.

2. Definitionen

2.1Dienstleister sind alle Sicherheitsfirmen, Sicherheitsdienste, Wachschutzunternehmen, Bewachungsdienstleister und sonstige Sicherheitsunternehmen, die die Software nutzen wollen.

2.2Die Software beinhaltet sowohl das Dispositionsportal, in dem Dienstleister unter anderem ihre Einsatz- und Dienstplanung, Nutzerverwaltung, Mitarbeiterkommunikation sowie Zeiterfassung und Abrechnung durchführen können, als auch verknüpfte Portale für Partnerfirmen, Personaldienstleister und sonstige Subunternehmen (zusammen im Folgenden: Subunternehmer), Veranstalter, Unternehmen, Anlagenbetreiber, Behörden und sonstige Endkunden (zusammen im Folgenden: Kunden) und Sicherheitskräfte, Wachpersonal, sonstige angestellte Beschäftigte und sonstige Selbstständige (zusammen im Folgenden: Mitarbeiter). Dort kann der Auftragsstatus eingesehen und verwaltet werden. Mitarbeiter können damit außerdem Arbeitszeiten erfassen, Schichten einsehen und verwalten, Verfügbarkeiten verwalten und mit dem Dienstleister kommunizieren. Die einzelnen Softwareteile und Portale werden wahlweise über das Internet unter https://app.balerion.app/ und/oder über mobile Anwendungen angeboten. Weitere Funktionen und die detaillierte Leistungsbeschreibung finden sich auf https://balerion.app/ sowie in der Software.

2.3Nutzer sind alle Subunternehmer, Kunden und Mitarbeiter, die die verknüpften Portale der Software nutzen wollen. Nutzer können die Software ausschließlich im Zusammenhang mit einem aktiven Konto eines Dienstleisters verwenden und müssen dazu von einem Dienstleister angelegt werden. Der Dienstleister selbst gilt nicht als Nutzer in diesem Sinne.

2.4Als verbundenes Unternehmen nach diesem Vertrag gilt jedes mit dem Dienstleister verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes (AktG), das den Dienstleister unmittelbar oder mittelbar beherrscht oder von ihm beherrscht wird oder mit dem Dienstleister einer gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegt, und zwar aufgrund von Beherrschung der Geschäftsführung oder Anteilseignerschaft an mehr als fünfzig (50) % der stimmberechtigten Anteile oder einer ähnlichen Beteiligung an dem besagten Unternehmen.

3. Vertragsgegenstand

3.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Bedingungen für die Nutzung der Software des Anbieters durch einen Dienstleister.

3.2Schulungen, Beratungen, erforderliche Anpassungen an der Hardware oder eigenen Software des Dienstleisters, eine stabile Internetverbindung, Import von Bestandsdaten und BackUp Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, können aber im Einzelfall als Dienstleistung zu im Voraus zu vereinbarenden Konditionen beauftragt werden.

3.3Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Internetverbindung zwischen dem Webserver und dem Internet-Zugangspunkt des Dienstleisters herzustellen und aufrechtzuerhalten.

3.4Bezüglich der Software ist ein Benutzerhandbuch nicht geschuldet. Auf der Website finden sich ausführliche Beschreibungen, Hilfestellungen und FAQ zu den wichtigsten Funktionen.

4. Vertragsschluss

4.1Der Anbieter wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags an den Dienstleister nur abgeben oder das verbindliche Angebot des Dienstleisters nur akzeptieren, wenn der Dienstleister ein Unternehmen oder eine Person ist, die in Ausübung seines Handelsgeschäfts oder Berufs tätig ist.

4.2Ein Vertrag zur Nutzung der Software nach den Bedingungen dieses Vertrags zwischen Anbieter und Dienstleister kommt wie folgt zustande: Der Dienstleister gibt durch Ausfüllen des Bestellformulars und Anklicken des Buttons mit der Aufschrift “14 Tage kostenlos testen, danach kostenpflichtig abonnieren" (oder einer sinngemäß identischen Aufschrift) ein Angebot auf Abschluss des Vertrags ab. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Der Vertrag wird durch den Anbieter durch Erfolgsmeldung in der Software und/oder Übersendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen.

4.3Nach Vertragsschluss stellt der Anbieter dem Dienstleister für die Nutzung der Software einen Nutzeraccount mit den im Vertrag vereinbarten Funktionalitäten und Einschränkungen bereit.

5. Umfang der Lizenz

5.1Nach Vertragsschluss gewährt der Anbieter dem Dienstleister ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes Recht zur Nutzung der Software über das Internet als Webapp und/oder mobile Anwendung über einen zur Verfügung gestellten Nutzeraccount im Rahmen der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.

5.2Die Lizenz ist auf die Nutzung zu eigenen Geschäftszwecken des Dienstleisters und die in diesem Vertrag definierten Zwecke beschränkt.

5.3Der Dienstleister ist berechtigt, den in diesem Vertrag definierten Nutzern in dem auf der Website beschriebenen Umfang und in der auf der Website beschriebenen Anzahl Zugriff auf die Software zu gewähren, indem er diese in der Software anlegt. Die Weitergabe von Lizenzen an verbundene Unternehmen ist nicht gestattet. Nutzeraccounts sind nicht übertragbar.

5.4Der Dienstleister darf die Software in keiner Weise kopieren oder modifizieren und die Software oder Teile davon nicht verändern, vermischen, bearbeiten, verbessern, anpassen, dekompilieren, disassemblieren, übersetzen, anderweitig abgeleitete Werke daraus erstellen oder die Software weitergeben, vermieten, in sonstiger Weise unterlizenzieren, drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiedergeben, öffentlich zugänglich machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist gesetzlich i.S. des §§ 69d Abs. 2 oder 69e UrhG oder durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich erlaubt. Insbesondere darf kein Programmiercode in die Eingabefelder der Software eingegeben werden.

5.5Der Anbieter ist berechtigt, anhand der ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu prüfen, ob die Nutzung der Software durch den Dienstleister qualitativ und quantitativ vom Umfang der erteilten vertraglichen Lizenz abgedeckt ist. Darüber hinaus ist der Dienstleister verpflichtet, dem Anbieter auf Anfrage Auskunft über alle Informationen oder Daten zu erteilen, die der Anbieter benötigt, um dies beurteilen zu können. Überschreitet der Dienstleister den Umfang der vereinbarten Lizenz, so hat er für den Zeitraum der Überschreitung die der Nutzung entsprechende Vergütung zu zahlen.

6. Rechte und Pflichten des Anbieters

6.1Der Anbieter wird die Software während der Laufzeit des Vertrags fortlaufend aktualisieren und dem Dienstleister aktualisierte Versionen zur Verfügung stellen.

6.2Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Erbringung sämtlicher Leistungen unter diesem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen.

6.3Der Anbieter ist berechtigt, den Dienstleister inklusive Firmenname und Logo zu Referenzzwecken auf der Webseite des Anbieters und in Offline-Marketingmaterialien zu nennen.

6.4Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Urheber- und sonstigen Schutzrechte an und in Zusammenhang mit der Software oder verfügt über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern und werden mit diesem Vertrag nicht übertragen.

6.5Der Anbieter bietet in der Software KI-gestützte Funktionen an z.B. Chatbots oder Bestandsdaten-Import, -Analyse und -Strukturierung. Diese Dienste werden erst nach expliziter Auslösung bzw. Bestätigung durch den Dienstleister ausgeführt. Die bereitgestellten Antworten und Ergebnisse werden automatisiert durch künstliche Intelligenz generiert. Sie dienen ausschließlich der unverbindlichen Information, Arbeitserleichterung und Automatisierung und stellen keine vertragliche Zusicherung, fachliche Beratung oder Dienstleistung dar. Trotz sorgfältiger Systempflege können falsche Antworten, Fehlfunktionen, Fehlinterpretationen, Ungenauigkeiten oder unvollständige Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden. Der Dienstleister ist verpflichtet, die Antworten und Ergebnisse vor einer Weiterverarbeitung, Übernahme in den Betriebsablauf oder Freigabe manuell und eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

7. Rechte und Pflichten des Dienstleisters

7.1Der Dienstleister hat dem Anbieter bei Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrags stets zutreffende Informationen über sein Unternehmen und die Nutzung der Software zu übermitteln und den Anbieter zu informieren, wenn sich die übermittelten Informationen ändern.

7.2Der Dienstleister hat die Zugangsdaten geheim zu halten, darf diese nicht an Dritte weitergeben.

7.3Der Dienstleister ist verpflichtet, die Software immer auf dem aktuellsten Stand und ausschließlich über Standardbrowser (z.B. Chrome, Edge, Firefox oder Safari) in der jeweils aktuellen Version aufzurufen. Bei Nutzung der mobilen Anwendungen ist der Dienstleister verpflichtet, die Software mit einem unterstützten Betriebssystem (iOS oder Android) in der jeweils aktuellen Version zu verwenden.

7.4Der Dienstleister ist verpflichtet, in die Software importierte oder generierte Inhalte und Daten auch außerhalb der Software zu sichern.

7.5Der Dienstleister ist verpflichtet, bei der Nutzung der Software die anwendbaren Gesetze und die Regelungen dieses Vertrags einzuhalten. Insbesondere ist der Dienstleister verpflichtet, ausschließlich sachlich richtige und rechtlich zulässige Inhalte und Daten in der Software zu hinterlegen oder zu verarbeiten. Zudem ist das Einstellen unzulässiger, beleidigender, diskriminierender oder sonst rechtswidriger Inhalte untersagt. Beim Importieren und Verarbeiten von Inhalten und Daten hat der Dienstleister etwaige Rechte der Nutzer sowie sonstiger Dritter zu wahren und zu beachten.

7.6Legt der Dienstleister Mitarbeiter an und weist sie zur Nutzung der Software an, ist er verpflichtet, alle rechtlichen, datenschutz- und betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen einzuhalten. Die Software wird ausschließlich als betriebliches Arbeitsmittel durch den Dienstleister an die Mitarbeiter bereitgestellt. Zwischen dem Anbieter und dem Mitarbeiter kommt kein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis zustande. Die Nutzung erfolgt kostenfrei auf Basis separater Nutzungsbedingungen mit dem Anbieter.

7.7Der Dienstleister stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen von Nutzern oder Dritten frei, die diese gegen den Anbieter mit der Begründung geltend machen, dass eine vom Dienstleister durchgeführte Handlung und/oder vom Dienstleister bereitgestellte Inhalte oder Daten ihre Rechte verletzen.

7.8Mit Vertragsende ist der Dienstleister verpflichtet, vorhandene Inhalte und Daten zu sichern und die Software auf den Systemen zu deinstallieren.

8. Support und Verfügbarkeit

8.1Der Anbieter leistet Support und Unterstützung im Falle von auftretenden Fehlern in der Software während der Supportzeiten an Werktagen (am Sitz des Anbieters) zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr (MEZ). Support erfolgt in der Software unter balerion.app/support oder per E-Mail.

8.2Der Anbieter bietet eine Verfügbarkeit von 95% im Jahresmittel. Im Falle kürzerer Laufzeiten bezieht sich die Verfügbarkeit auf die jeweilige Laufzeit.

8.3Verfügbar bedeutet, dass die Nutzung der Software, wenn auch nur mit Einschränkungen, möglich ist oder aus Gründen unmöglich ist, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen.

8.4Der Anbieter ist berechtigt, in der Zeit von 03:00 bis 10:00 Uhr (MEZ) Wartungsarbeiten durchzuführen. Eine Nichtverfügbarkeit während dieser Wartungszeit bleibt bei der Berechnung der vertragsgemäßen Verfügbarkeit außer Betracht.

9. Laufzeit

9.1Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit der Bestätigung durch den Anbieter gemäß Ziffer 4.

9.2Falls ein Testzeitraum angeboten wird, beginnt der Vertrag nach Ablauf dieses Testzeitraums automatisch zu den vereinbarten Konditionen, sofern der Dienstleister nicht vor Ablauf gekündigt hat. Für den Testzeitraum gelten die Ziffern 1-8 und 12-15 dieses Vertrags.

9.3Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Monat und verlängert sich jeweils um eine weitere Laufzeit von gleicher Dauer, wenn der Vertrag nicht mindestens vier (4) Tage vor Laufzeitende gekündigt wird.

9.4Werden nach Vertragsschluss Zugänge für weitere Nutzer gebucht, beginnt deren Laufzeit mit dem Tag der Bestätigung durch den Anbieter. Die Zugänge teilen fortan die Laufzeit der Software. Zugänge können jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung von einzelnen Zugängen lässt die Laufzeit des Vertrags an sich unberührt.

9.5Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Dienstleisters sowie aller verknüpfter Nutzer zur Software vorübergehend zu sperren, wenn der Dienstleister gegen geltendes Recht oder Pflichten aus diesem Vertrag verstößt (z.B. mit einer Zahlung in Verzug ist oder von der vereinbarten Nutzung abweicht) und diesen Verstoß Fristsetzung von mindestens sieben (7) Tagen nicht behebt. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. drohenden Sicherheitsrisiken oder wiederholten Vertragsverletzungen) ist der Anbieter berechtigt, die Sperrung unverzüglich ohne vorherige Fristsetzung vorzunehmen. Die Sperrung kann aufgehoben werden, sobald der Verstoß durch den Dienstleister nachweislich eingestellt wurde. Behebt der Dienstleister den Verstoß nicht innerhalb der gesetzten Frist oder liegt ein schwerwiegender Verstoß vor, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen.

9.6Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (z.B. E-Mail) genügt der Schriftform insoweit.

9.7Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.

10. Vergütung

10.1Für den Dienstleister fällt die auf der Website angezeigte Vergütung an. Für zusätzliche Zugänge für Nutzer über die vereinbarte Anzahl hinaus fällt die auf der Website angezeigte zusätzliche Vergütung an. Die Vergütung ist jeweils im Voraus für die jeweilige Laufzeit zur Zahlung fällig.

10.2Für Nutzer ist die Nutzung der Software kostenlos.

10.3Falls ein Testzeitraum angeboten wird, kann der Dienstleister die Software für einen Zeitraum von 14 Tagen kostenlos nutzen.

10.4Soweit die Vergütung eine nach Aufwand abzurechnende Dienstleistung betrifft, so wird sie nach Leistungserbringung fällig. Es gilt ein Stundensatz von 180,00 EUR zzgl. USt., soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.

10.5Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.6Die fällige Vergütung ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.

10.7Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch z.B. per E-Mail oder in der Software zu stellen.

11. Unterstützung bei Anbieterwechsel

11.1Der Dienstleister kann jederzeit den Wechsel auf eine eigene Infrastruktur, den Wechsel auf einen anderen Anbieter oder die Löschung verlangen (im Folgenden: Wechsel).

11.2Zur Einleitung des Wechsels muss der Dienstleister dem Anbieter mindestens in Textform mindestens ein (1) Monat vor dem vom Dienstleister gewünschten Beginn der Wechselphase diese mit einer geeigneten Erklärung ankündigen (im Folgenden: Wechselverlangen). Die Wechselphase beginnt unmittelbar nach Ablauf dieser Frist.

11.3Der Dienstleister muss alle erforderlichen Informationen bereitstellen, damit der Anbieter ihn beim Wechsel in angemessenem Umfang unterstützen und für ein hohes Maß an Datensicherheit sorgen kann.

11.4Der Anbieter kann auf Anfrage bei einem Wechsel folgende Kategorien von exportierbaren Daten in einem xlsx-, csv- oder pdf-Format per E-Mail übertragen oder der Dienstleister kann diese selbst in der Software exportieren: Personaldaten, Nutzerprofile, Firmen- und Organisationsinformationen, Dienstplan- und Dispositionsdaten, Zeiterfassungs- und Protokolldaten, Abrechnungsdaten, Rollen und Berechtigungen, System- und Logdaten. Es gibt keine ausgenommenen Datenkategorien.

11.5Die Wechselphase endet nach dreißig (30) Tagen oder mit dem tatsächlichen Vollzug des Wechsels. Begehrt der Dienstleister die Löschung seiner Daten, so gilt der Wechsel unmittelbar als beendet. Der Anbieter wird die exportierbaren Daten für maximal dreißig (30) Tage nach Ende bereitstellen und dann löschen.

11.6Der Dienstleister schuldet die vereinbarte Vergütung für die Nutzung. Sollte der Vertrag vor Ablauf einer vereinbarten Laufzeit unter den Voraussetzungen dieser Ziffer beendet werden, bleibt der für diese Laufzeit vereinbarte Vergütungsanspruch hiervon unberührt. Die Datenübermittlung und Löschung erfolgt ohne zusätzliches Entgelt.

12. Datenschutz

12.1Die Parteien werden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrages die gesetzlichen Bestimmungen beachten und personenbezogene Daten nur für den Zweck dieses Vertrags oder wie anderweitig zulässig verarbeiten.

12.2Vertragsbestandteil ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung (AVV). Der Dienstleister ist verpflichtet, die Vereinbarung per E-Mail unterschrieben an den Anbieter zurückzusenden oder per E-Mail seine Zustimmung zur Vereinbarung zu erklären..

13. Geheimhaltung

13.1Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetz gelten oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind und über welche die Parteien im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit Kenntnis erhalten haben, insbesondere Informationen über Finanzinformationen, betriebliche Abläufe, Geschehensabläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-how und Interna.

13.2Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; die bei Abschluss dieses Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

13.3Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen und diese Mitarbeiter in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

13.4Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung dieses Vertrags für drei (3) Jahre fort.

14. Haftungsbeschränkung

14.1Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben; (b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder durch eine Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind; (c) die sich aus einer Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben und nach diesem nicht einschränkbar sind; (d) die sich aus der Übernahme einer Garantie ergeben und/oder (e) die wegen arglistiger Täuschung entstehen. Der Anbieter haftet ferner, (f) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Dienstleister regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

14.2Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1 dieser Ziffer, Buchstaben (a) bis (e) der Höhe nach im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden maximal in Höhe von 1.000,00 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Dienstleister ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich hierauf aufmerksam zu machen.

14.3In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

14.4Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

14.5Ansprüche des Dienstleisters in den Fällen des Absatzes 1 dieser Ziffer, Buchstaben (a) bis (e) verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Im Übrigen verjähren alle Ansprüche des Dienstleisters aufgrund von Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen des Anbieters innerhalb eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

15. Schlussbestimmungen

15.1Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters akzeptiert der Anbieter nicht. Dies gilt auch, wenn er der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

15.2Alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Dienstleister können in deutscher, englischer, französischer, spanischer, polnischer, niederländischer, schwedischer, dänischer, griechischer, finnischer, italienischer, tschechischer, portugiesischer, türkischer und russischer Sprache geschlossen werden. Die Vertragstexte werden vom Anbieter nicht gespeichert. Die Vertragstexte werden dem Dienstleister einmalig bei Vertragsschluss übersandt oder vor Vertragsschluss zum Download bereitgestellt.

15.3Jede Partei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

15.4Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

15.5Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

15.6Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Berlin ausschließlich zuständig.

15.7Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schrift- oder Textformerfordernis.

15.8Der Anbieter ist allerdings berechtigt, die AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Dienstleister zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Dienstleister frühzeitig mindestens ein (1) Monat vor Geltung der geänderten AGB schriftlich, per E-Mail oder in der Software bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Dienstleister weder schriftlich, noch per E-Mail oder in der Software innerhalb eines (1) Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Dienstleister bei der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

15.9Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass dieser Absatz keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

15.10Dieser Vertrag wurde in mehreren Sprachen ausgefertigt. Die deutsche Fassung geht allen anderen Sprachfassungen im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen vor.

Stand: Juli 2026

Anlage - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung:

16. Regelungsgegenstand

16.1Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Anlage konkretisieren die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der Auftragsverarbeitung des Anbieters als Auftragsverarbeiter (im Folgenden: Auftragsverarbeiter) für den Dienstleister als Verantwortlichen (im Folgenden: Verantwortlichen) auf Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags ergeben.

16.2Die konkretisierten Verpflichtungen finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit der Auftragsverarbeitung in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters oder durch den Auftragsverarbeiter beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Verantwortlichen in Berührung kommen können.

17. Gegenstand des Auftrages und Konkretisierung des Auftragsinhalts durch Weisungen

17.1Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Art und Zweck dieser Datenverarbeitung sowie die Betroffenen dieser Datenverarbeitung einschließlich der betroffenen Datenarten ergeben sich aus Anhang 1 zu dieser Vereinbarung sowie aus dem Vertrag.

17.2Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet hauptsächlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem Drittland mit Angemessenheitsbeschluss statt. Jede Verlagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss erfolgt nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt werden.

17.3Der Verantwortliche ist berechtigt, dem Auftragsverarbeiter Weisungen hinsichtlich der Datenverarbeitung zu erteilen. Weisungen sind grundsätzlich in Textform zu erteilen. Werden Weisungen ausnahmsweise mündlich erteilt, sind sie unverzüglich nachträglich vom Verantwortlichen schriftlich in Textform zu dokumentieren. Der Auftragsverarbeiter und jede dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen die vertragsgegenständlichen Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Verantwortlichen verarbeiten einschließlich der in dieser Vereinbarung eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.

17.4Bestimmt der Auftragsverarbeiter die Zwecke und Mittel der Verarbeitung unter Verstoß gegen die DSGVO, ist er bezüglich der in dieser Vereinbarung geregelten Verarbeitung selbst Verantwortlicher und haftet entsprechend gemäß Art. 82 DSGVO.

18. Pflichten des Auftragsverarbeiters

18.1Der Auftragsverarbeiter wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Verantwortlichen treffen, die den Anforderungen der DSGVO insbesondere Art. 32 DSGVO genügen.

18.2Der Auftragsverarbeiter wird bei der Durchführung der Arbeiten nur Mitarbeiter einsetzen, die er mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht hat und in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet hat (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO).

18.3Der Auftragsverarbeiter hat die Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung in Anhang 2 dokumentiert. Dem Verantwortlichen sind diese technischen und organisatorischen Maßnahmen bekannt und er trägt die Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten.

18.4Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragsverarbeiter gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

18.5Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von datenschutzrechtlichen Rechten Betroffener nachzukommen und wird ihn bei der Einhaltung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten aus Art. 32-36 DSGVO unterstützen und ihm alle erforderlichen Informationen zur Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellen.

18.6Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen jederzeit auf Anfrage über Person und Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Auftragsverarbeiters oder des Ansprechpartners in Datenschutzangelegenheiten informieren.

19. Kontrollen des Verantwortlichen und von Aufsichtsbehörden

19.1Sollten im Einzelfall Kontrollen der technischen organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Daten durch den Verantwortlichen erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach vorheriger Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mindesten vierzehn (14) Tagen durchgeführt.

19.2Der Auftragsverarbeiter darf die Durchführung von Kontrollen von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Dienstleister und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen, wenn nicht der Verantwortliche einen von Gesetzes wegen und/oder berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer mit der Durchführung der Kontrolle beauftragt.

19.3Sollte der durch den Verantwortlichen beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragsverarbeiter stehen, hat der Auftragsverarbeiter gegen diesen ein Einspruchsrecht.

19.4Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen eine Kontrolle der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung durchführen wollen, wird der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen hierbei unterstützen. Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend.

20. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

20.1Der Auftragsverarbeiter darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur löschen oder deren Verarbeitung einschränken, wenn dies im Vertrag oder in dieser Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung vorgesehen ist oder der Verantwortliche eine entsprechende Weisung erteilt. Soweit eine betroffene Person sich mit einem Löschbegehren unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten.

20.2Der Auftragsverarbeiter wird nach Ende dieser Vereinbarung alle vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder löschen oder zurückgeben, soweit nicht nach dem Unionsrecht oder dem deutschen Datenschutzrecht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

20.3Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

20.4Unterauftragsverhältnisse

20.5Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

20.6Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nach vorheriger Information des Verantwortlichen, die den Anforderungen von Art. 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO entspricht, beauftragen.

20.7Eine Beauftragung von Unterauftragnehmern in Drittländern ohne Angemessenheitsbeschluss darf nur erfolgen, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

20.8Der Verantwortliche stimmt den in Anhang 3 genannten Unterauftragnehmern mit Vertragsschluss zu.

20.9Widerspricht der Verantwortliche einer Beauftragung eines Unterauftragnehmers, so ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen.

21. Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt ab Vertragsschluss des dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Vertrags und endet mit der vollständigen Durchführung der in Anhang 1 beschriebenen Maßnahmen, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Parteien bedürfte oder mit der Beendigung des dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertrags.

___________________________________

Ort, Datum Unterschrift Verantwortlicher

Anhang 1 - Auflistung der beauftragten Dienstleistungen (Umfang, Art, Zweck der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von Daten, Art der Daten, Kreis der Betroffenen)

Art der LeistungArt der VerarbeitungDatenartenKreis der Betroffenen
Bereitstellung einer cloudbasierten Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zur digitalen Dienstplanung, Disposition, Zeiterfassung, Führung eines digitalen Wachbuchs, Abrechnung, Verwaltung von Objekt- und Kundendaten sowie zur Qualifikations- und Mitarbeiterverwaltung für Sicherheitsunternehmer und BewachungsdienstleisterErhebung, Erfassung, Organisation, Ordnung, Speicherung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Abgleich, Verknüpfung, Einschränkung, Löschung und Vernichtung von Daten im Rahmen der Bereitstellung der Softwarelösung; Bereitstellung der Server-Infrastruktur und DatenbankenStammdaten, Personaldaten wie Vor- und Nachname, Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Adresse), Geburtsdatum, Personalnummer, Profilbild, Jobtitel/Rolle im System; Einsatz- und Dispositionsdaten wie Dienstpläne, Schichtzeiten, Soll- und Ist-Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Abwesenheiten/Urlaub, Schichtbörsen-Einträge; Standort- und Telemetriedaten wie GPS-Standortdaten (ausschließlich beim Check-in/Check-out via App), IP-Adressen, Login-Protokolle, Zugriffs- und Änderungslogs; Wachbuch- und Vorkommnisdaten wie Einträge im digitalen Wachbuch, Schichtberichte, Checklisten, Vorkommnismeldungen (inkl. frei eingegebener Notizen oder Fotos/Nachweise); Qualifikationsdaten wie Hinterlegte Nachweise und Scheine, Gültigkeitsdaten, Führerscheinklassen; Kunden- und Objektdaten wie Ansprechpartner bei Kunden des Verantwortlichen, Objektadressen, Anweisungen und ObjektpläneBeschäftigte/Mitarbeiter des Verantwortlichen (z.B. Sicherheitskräfte, Revierfahrer, Disponenten, Administratoren); Subunternehmer des Verantwortlichen und deren eingesetztes Personal; Kunden/Auftraggeber des Verantwortlichen sowie deren Ansprechpartner vor Ort; Dritte / Passanten (sofern diese in Vorkommnismeldungen oder Wachbucheinträgen im Einzelfall namentlich oder bildlich erfasst werden)

Anhang 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand: 24.07.2026 · Version 1.0. Diese Anlage beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragsverarbeiters gemäß Art. 32 DSGVO. Sie wird bei wesentlichen Änderungen aktualisiert; Aktualisierungen dürfen das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschreiten.

Allgemeines

Die 01box UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Auftragsverarbeiter") betreibt die SaaS-Plattform Balerion zur Planung, Disposition und Verwaltung von Sicherheitspersonal. Verarbeitet werden im Auftrag der Kunden insbesondere: Stammdaten und Qualifikationsnachweise von Sicherheitskräften (u. a. §34a-Nachweise, Bewacherregister-ID), Dienstplan- und Zeiterfassungsdaten, Check-in-Standortereignisse sowie Abrechnungsdaten. Sämtliche produktiven Systeme werden in Rechenzentren innerhalb der EU betrieben (DigitalOcean, Region Frankfurt am Main); die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus Anhang 3.

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.1 Zutrittskontrolle (physischer Zugang)

Hosting ausschließlich in professionellen Rechenzentren eines nach ISO 27001 zertifizierten Cloud-Anbieters in der EU; die physische Sicherung (Zutrittskontrollsysteme, Videoüberwachung, Sicherheitspersonal) obliegt dem Rechenzentrumsbetreiber und ist durch dessen Zertifizierungen nachgewiesen.

Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Serverräume.

Arbeitsgeräte des Auftragsverarbeiters sind festplattenverschlüsselt und durch Passwort/Biometrie gesichert; bei Verlust können Zugänge zentral entzogen werden.

1.2 Zugangskontrolle (Systeme und Dienste)

Personalisierte Benutzerkonten; keine Sammel-Accounts.

Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) verpflichtend für Plattform-Administratoren (TOTP); MFA-Geheimnisse werden verschlüsselt gespeichert.

Kurzlebige Access-Tokens (JWT) mit rotierenden Refresh-Tokens; Tokens sind serverseitig widerrufbar (z. B. bei Logout oder Verdacht auf Kompromittierung); Refresh-Tokens werden nur als kryptographischer Hash gespeichert.

Brute-Force-Schutz durch Rate-Limiting auf Login- und OTP-Endpunkten.

Administrativer Serverzugang ausschließlich über SSH mit Public-Key-Authentifizierung; keine Passwort-Logins.

Passwörter werden ausschließlich mit modernen Einweg-Verfahren (bcrypt) gespeichert.

1.3 Zugriffskontrolle (Berechtigungen innerhalb der Systeme)

Rollenbasiertes Berechtigungskonzept, strikt auf den jeweiligen Mandanten begrenzt: Mitarbeiter sehen nur eigene Einsätze; Disponenten und Firmenadministratoren nur Daten des eigenen Mandanten; Kunden-Accounts nur die für sie freigegebenen Objekte und Aufträge.

Plattform-Administratoren des Auftragsverarbeiters greifen auf operative Personendaten der Kunden nur im Ausnahmefall (Support, Fehleranalyse) zu; solche Zugriffe und administrative Aktionen werden protokolliert (Audit-Log).

Least-Privilege-Prinzip für interne Zugänge, Service-Accounts und Deploy-Prozesse.

1.4 Trennungskontrolle

Mandantentrennung auf Datenbankebene: Jeder mandantenbezogene Datensatz trägt eine Mandanten-ID; PostgreSQL Row-Level Security (RLS) erzwingt die Trennung zusätzlich in der Datenbank selbst, unabhängig vom Anwendungscode. Ergänzend prüft die API jeden Objektzugriff auf Mandantenzugehörigkeit (Object-Level Authorization).

Die Mandantentrennung wird durch automatisierte Tests (u. a. Zugriffsversuche mit fremden Mandanten-Tokens) fortlaufend abgesichert.

Getrennte Umgebungen für Entwicklung und Produktion; keine produktiven Personendaten in Entwicklungs- und Testumgebungen (Testdaten/Demo-Mandanten).

1.5 Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Transportverschlüsselung durchgehend: TLS für sämtliche Verbindungen (Apps, Web, API); keine unverschlüsselten Endpunkte.

Die verwalteten Datenbanken und deren Backups sind beim Hosting-Anbieter at rest verschlüsselt.

Dokumente und Uploads (z. B. Qualifikationsnachweise, Fotos) liegen in einem Objektspeicher und sind nur über kurzlebige, signierte URLs abrufbar.

Zahlungsdaten (Kartendaten) werden zu keinem Zeitpunkt auf Systemen des Auftragsverarbeiters verarbeitet oder gespeichert; die Erfassung erfolgt ausschließlich durch den Zahlungsdienstleister Stripe (PCI-DSS-zertifiziert).

Standortdaten werden datensparsam nur als Check-in/Check-out-Ereignis (Zeitpunkt und Position am Einsatzort) erfasst; keine kontinuierliche Ortung.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1 Eingabekontrolle

Audit-Logging: sicherheitsrelevante Ereignisse (Logins, MFA-Ereignisse, Rechteänderungen, fehlgeschlagene Autorisierungen, administrative Aktionen) sowie Zugriffe von Plattform-Administratoren werden protokolliert (wer, wann, was).

Fachliche Änderungen an dispositionsrelevanten Daten (Schichten, Zuweisungen, Zeiterfassung, Freigaben) sind im System nachvollziehbar.

Logs enthalten keine Klartext-Passwörter, Tokens oder Zahlungsdaten; sensible Header werden vor der Protokollierung entfernt.

2.2 Weitergabe- und Transportkontrolle

Datenübertragung ausschließlich verschlüsselt (siehe 1.5).

Eingehende Webhooks (z. B. des Zahlungsdienstleisters) werden signaturgeprüft und idempotent verarbeitet.

API-Anfragen werden gegen ein zentrales Schema (OpenAPI-Vertrag) validiert; nur explizit definierte Felder werden angenommen.

Datenexporte stehen nur berechtigten Rollen zur Verfügung.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)

Redundanter Betrieb: Die Anwendung läuft auf mehreren Servern hinter einem Load Balancer mit automatischen Health-Checks; der Ausfall eines einzelnen Servers führt nicht zum Ausfall der Plattform.

Unterbrechungsfreie Deployments: Software-Aktualisierungen erfolgen rollierend mit vorgeschalteten Health-Checks.

Backups: tägliche, verschlüsselte Backups der verwalteten Datenbank mit Point-in-Time-Recovery (Wiederherstellung auf einen beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Aufbewahrung von 7 Tagen).

Monitoring und Alerting: durchgehende technische Überwachung (Metriken, Logs, Erreichbarkeits-Checks) mit automatischer Alarmierung des Betriebsteams; zusätzlich Fehler- und Ausnahmeüberwachung der Anwendung (Error-Tracking).

Schutz vor Überlast und Angriffen: DDoS-Mitigation und Anycast-Infrastruktur des vorgeschalteten CDN-/Load-Balancing-Anbieters; Rate-Limiting auf API-Ebene.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

4.1 Datenschutz-Management

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Verarbeitungszweck entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung) werden technisch unterstützt.

Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind auf Vertraulichkeit und den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet.

Grundsatz der Datenminimierung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO), insbesondere beim Standort-Feature (nur Check-in/Check-out-Ereignis statt Dauerortung).

4.2 Sicherer Entwicklungs- und Betriebsprozess

Automatisierte Tests, einschließlich Tests der Mandantentrennung und Zugriffskontrolle, vor jedem Release.

Keine Geheimnisse (Schlüssel, Passwörter) im Quellcode; Secret-Management über Umgebungskonfiguration.

Abhängigkeiten werden regelmäßig aktualisiert.

Ein externer Sicherheits-Audit der Plattform wurde im Juli 2026 durchgeführt; die Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung ein.

4.3 Incident-Response und Meldeprozess

Definierter Prozess für Sicherheitsvorfälle: Erkennung (Monitoring/Alerting), Eindämmung (u. a. serverseitiger Token-Widerruf, Schlüsselrotation, Sperrung von Zugängen), Analyse und Dokumentation.

Meldung an den Verantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung, sodass dieser seine Meldepflichten (Art. 33 DSGVO, 72 Stunden) erfüllen kann; Unterstützung des Verantwortlichen gemäß AVV.

4.4 Auftragskontrolle (Unterauftragsverarbeiter)

Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Hosting, Zahlungsabwicklung, E-Mail-/Kommunikationsdienste, Monitoring) nur mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; die aktuelle Liste ergibt sich aus Anhang 3. Bei Anbietern mit Verarbeitung außerhalb der EU bestehen Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsbeschluss.

Weisungen des Verantwortlichen werden gemäß AVV umgesetzt; die Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen des AVV und der dokumentierten Weisungen.

Diese Anlage wird bei wesentlichen Änderungen der Maßnahmen aktualisiert; frühere Versionen werden archiviert (Version 1.0, Stand 24.07.2026, Erstfassung).

Anhang 3 – Unterauftragnehmer

UnterauftragnehmerAdresseOrtZweck
Stripe Payments Europe Ltd.3 Dublin Landings, North Wall Quay, Dublin 1, IrlandEU, USAAbwicklung von Zahlungen & Software-Abonnements
Anthropic, PBC548 Market St, PMB 90375, San Francisco, CA 94104, USAUSAChatbot, KI-gestützte Analyse & Strukturierung von Bestandsdaten (z. B. Schichtpläne) auf Anfrage
One.com Group ABCarlsgatan 3, 211 20 Malmö, SchwedenEUE-Mail-Infrastruktur
DigitalOcean, LLC101 Avenue of the Americas, 10th Floor, New York, NY 10013, USAEUCloud-Hosting, Serverinfrastruktur & Datenspeicherung
Cloudflare, Inc.101 Townsend St, San Francisco, CA 94107, USAEU, USAContent Delivery Network (CDN), DDoS-Schutz, Website-Sicherheit & Ladezeiten-Optimierung
Grafana Labs, Inc.180 John Street, 3rd Floor, New York, NY 10014, USAEU, USAServermonitoring, Performance-Überwachung & Fehlerdiagnose
Twilio Ireland Limited 33 Dublin Landings, North Wall Quay, Dublin 1, IrlandEU, USASMS-Versand, 2-Faktor-Authentifizierung, Kommunikationsdienste (z. B. Telefon-Login)

Stand: 22. Juli 2026. Anbieter: 01box UG (haftungsbeschränkt), Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin.