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Glossar

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das deutsche Gesetz, das Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten regelt — im Wachdienst wegen langer Schichten und Nachtdiensten besonders heikel.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer vor überlanger Arbeit. Für Sicherheitsdienste ist es besonders relevant, weil Objekte rund um die Uhr besetzt werden, Nacht- und Wochenenddienste die Regel sind und Schichten häufig über Mitternacht laufen.

Die wichtigsten Vorgaben:

  • § 3 – Höchstarbeitszeit: werktäglich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden.
  • § 4 – Ruhepausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.
  • § 5 – Ruhezeit: mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zwischen zwei Schichten.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden und gefährden im Ernstfall den Versicherungsschutz. Der klassische Fehler in der Disposition: eine Spätschicht endet um 22 Uhr, die Frühschicht am nächsten Objekt beginnt um 6 Uhr — die 11-Stunden-Ruhezeit ist verletzt, oft ohne dass es jemandem auffällt.

Eine Dispositionssoftware, die den Dienstplan schon vor der Freigabe gegen das ArbZG prüft, fängt genau solche Konflikte automatisch ab, statt sie erst bei einer Kontrolle sichtbar werden zu lassen.

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