SFN-Zuschläge (§ 3b EStG)
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit — im 24/7-Wachdienst ein großer Teil der Vergütung.
SFN-Zuschläge sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die nach § 3b Einkommensteuergesetz bis zu bestimmten Prozentsätzen steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden dürfen. Im rund um die Uhr besetzten Wachdienst machen sie einen erheblichen Teil der Vergütung aus.
Die korrekte Berechnung hängt an der genauen Uhrzeit jeder Schicht — Nachtarbeit etwa zwischen 20 und 6 Uhr, mit höheren Sätzen ab Mitternacht. Software, die die Zuschläge automatisch aus den erfassten Zeiten ableitet, verhindert teure Fehler in beide Richtungen.
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