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Glossar

Bewacherausweis

Der Ausweis, den Wachpersonen im Dienst mitführen und auf Verlangen vorzeigen müssen, mit Bewacher-ID aus dem Register.

Wachpersonen müssen im Dienst einen Bewacherausweis mitführen und ihn auf Verlangen vorzeigen. Er weist die Person als Beschäftigte eines Bewachungsunternehmens aus und trägt die Bewacher-ID aus dem Bewacherregister.

Der Ausweis ersetzt keine Qualifikation, er belegt sie nur nach außen. Fehlt er im Einsatz, ist das ein Verstoß gegen die Bewachungsverordnung.

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