Rufbereitschaft
Das Bereithalten für einen möglichen Einsatz, ohne am Arbeitsplatz zu sein — arbeitszeitrechtlich anders zu bewerten als Bereitschaftsdienst.
Rufbereitschaft bedeutet, dass sich eine Kraft für einen möglichen Einsatz bereithält, den Aufenthaltsort aber selbst wählen darf und nur erreichbar sein muss. Sie unterscheidet sich rechtlich vom Bereitschaftsdienst, bei dem sich die Kraft an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält.
Die Abgrenzung ist wichtig, weil sie beeinflusst, welche Zeiten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zählen und wie vergütet wird. Wird die Rufbereitschaft zum Einsatz, beginnt eindeutig Arbeitszeit — inklusive der Auswirkungen auf die Ruhezeit.
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14 Tage kostenlos testenVerwandte Begriffe
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Das deutsche Gesetz, das Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten regelt — im Wachdienst wegen langer Schichten und Nachtdiensten besonders heikel.
- Ruhezeit nach § 5 ArbZGDie gesetzlich vorgeschriebene ununterbrochene Ruhe von mindestens 11 Stunden zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten.