SFN-Zuschläge (§ 3b EStG)
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, im 24/7-Wachdienst ein großer Teil der Vergütung.
SFN-Zuschläge sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die nach § 3b Einkommensteuergesetz bis zu bestimmten Prozentsätzen steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden dürfen. Im rund um die Uhr besetzten Wachdienst machen sie einen erheblichen Teil der Vergütung aus.
Die korrekte Berechnung hängt an der genauen Uhrzeit jeder Schicht, Nachtarbeit etwa zwischen 20 und 6 Uhr, mit höheren Sätzen ab Mitternacht. Software, die die Zuschläge automatisch aus den erfassten Zeiten ableitet, verhindert teure Fehler in beide Richtungen.
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