Glossar
Nachtarbeit
Arbeit in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, im Sicherheitsgewerbe der Regelfall und mit besonderen Schutzvorschriften verbunden.
Das Arbeitszeitgesetz definiert Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit ist Arbeit, die mehr als zwei Stunden davon umfasst. Wer regelmäßig in Nachtschicht arbeitet, gilt als Nachtarbeitnehmer.
Daran hängen besondere Pflichten: ein Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung sowie ein Ausgleich durch bezahlte freie Tage oder einen Zuschlag. Steuerlich relevant sind zusätzlich die § 3b-Zuschläge, deren Zeitfenster nicht deckungsgleich mit der ArbZG-Nachtzeit ist.
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- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Das deutsche Gesetz, das Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten regelt, im Wachdienst wegen langer Schichten und Nachtdiensten besonders heikel.
- SFN-Zuschläge (§ 3b EStG)Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, im 24/7-Wachdienst ein großer Teil der Vergütung.
- SchichtplanDie zeitliche Einteilung der Arbeit in Schichten (Früh, Spät, Nacht), Grundlage für Besetzung, Zuschläge und Arbeitszeit-Compliance.