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Glossar

Unterrichtung nach § 34a GewO

Die 40-stündige IHK-Unterrichtung als Basisqualifikation für einfache Bewachungstätigkeiten — die kleinere Schwester der Sachkundeprüfung.

Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist eine 40-stündige Schulung bei der IHK, die Grundlagenwissen zu Recht, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik vermittelt. Sie ist die Basisqualifikation für einfache Bewachungstätigkeiten wie den stationären Objektschutz.

Für Tätigkeiten mit unmittelbarem Publikumskontakt — City-Streife, Ladendetektiv, Türsteher — reicht die Unterrichtung nicht; dort ist die Sachkundeprüfung Pflicht. Wer beides je Mitarbeiter sauber hinterlegt, plant nie versehentlich unterqualifiziert.

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Disposition, ArbZG-Prüfung, Wachbuch und Lohn-Export in einem System — speziell für Sicherheitsdienste.

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