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Glossar

Türsteher / Einlasskontrolle

Zutrittskontrolle im Gaststätten- und Veranstaltungsgewerbe — wegen unmittelbarem Publikumskontakt sachkundepflichtig nach § 34a.

Türsteher übernehmen die Einlasskontrolle im Gaststätten- und Veranstaltungsgewerbe: Zutritt regeln, Hausrecht durchsetzen, deeskalieren. Wegen des unmittelbaren Publikumskontakts ist hier die Sachkundeprüfung nach § 34a Pflicht, nicht nur die Unterrichtung.

In der Disposition ist die Einlasskontrolle oft mit dem Veranstaltungsschutz verzahnt und stark von Wochenend- und Nachtschichten geprägt — mit entsprechenden Zuschlägen.

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