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Compliance

Arbeitszeiterfassung im Sicherheitsdienst: Was Pflicht ist

Die Pflicht zur systematischen Zeiterfassung gilt bereits, unabhängig davon, wann der Gesetzgeber sie im Arbeitszeitgesetz ausformuliert. Für Wachdienste mit wechselnden Einsatzorten ist die Umsetzung die eigentliche Herausforderung.

Woher die Pflicht kommt

Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 nachgezogen und aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet, dass diese Pflicht in Deutschland bereits heute besteht.

Praktisch heißt das: Wer wartet, bis das Arbeitszeitgesetz die Details regelt, wartet auf eine Konkretisierung, nicht auf den Beginn der Pflicht.

Was erfasst werden muss

Zu dokumentieren sind Beginn, Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Ruhepausen. Eine reine Erfassung der Überstunden genügt nicht. Die Aufzeichnungen müssen verlässlich sein, also nicht beliebig nachträglich veränderbar.

Warum das im Wachdienst besonders knifflig ist

Anders als im Büro gibt es keinen festen Arbeitsplatz mit Stechuhr. Kräfte arbeiten an wechselnden Objekten, im Revierdienst sogar an mehreren pro Schicht, häufig nachts und über Mitternacht hinweg. Eine Erfassung auf Papier oder per Zuruf ist hier weder verlässlich noch praktikabel.

Dazu kommt: Die erfassten Zeiten sind zugleich die Grundlage für Zuschläge und die Lohnabrechnung. Ungenauigkeiten wirken sich also doppelt aus.

Wie eine saubere Umsetzung aussieht

Bewährt hat sich die mobile Erfassung direkt am Einsatzort: Die Kraft stempelt per App, der Vorgang wird mit Zeitstempel festgehalten, und ein Geofence stellt sicher, dass das nur am Objekt möglich ist. Wichtig für den Datenschutz: Erfasst wird das Ereignis des Ein- und Ausstempelns, keine laufende Standortverfolgung.

Balerion Security setzt genau das um, siehe mobile Zeiterfassung. Die freigegebenen Stunden gehen anschließend direkt in die Lohnabrechnung, ohne dass Daten ein zweites Mal angefasst werden.

Dieser Beitrag gibt eine praxisnahe Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweilige Gesetzestext, die aktuelle Rechtsprechung sowie tarifliche und behördliche Besonderheiten im Einzelfall.

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