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Qualifikationen und § 34a

Sieben Qualifikationen, neun Dokumentarten und eine Prüfung, die beim Einplanen hart blockt.

Die sieben Qualifikationen

Unterrichtung nach § 34a, Sachkunde nach § 34a, GSSK, Service, Waffensachkunde, Ersthelfer und Brandschutzhelfer. Diese Liste ist die einzige Quelle, Cockpit und Apps leiten davon ab.

Abgleich beim Einplanen

Vor jeder Zuweisung prüft ein gemeinsames Gate: aktiv, Qualifikation, Objektsperre, Abwesenheit, Doppelbuchung und Arbeitszeitgesetz.

Die Qualifikationsprüfung blockt hart. Es gibt keinen Nur-warnen-Weg. Fehlt die geforderte Qualifikation, kommt eine Ablehnung mit der Liste dessen, was fehlt. Übersteuern kann die Disposition nur Doppelbuchung und Arbeitszeitgesetz, die Qualifikation nie.

§ 34a-Status

Für jede Kraft wird laufend berechnet, ob sie § 34a-konform ist. Geprüft wird in dieser Reihenfolge: nicht im Bewacherregister, Registereintrag abgelaufen, kein Sachkundenachweis, Sachkundenachweis abgelaufen. Herangezogen wird immer der neueste hochgeladene Nachweis. Ein fehlendes Ablaufdatum bedeutet „läuft nicht ab".

Der Status wird nie gespeichert, sondern bei jedem Aufruf neu berechnet. Ein frisch hochgeladener Nachweis wirkt also sofort.

Wichtige Einschränkung: Die Einplan-Sperre dazu ist im Auslieferungszustand aus. Selbst eingeschaltet wirkt sie nur im automatischen Vorschlagspool und nur bei Schichten, die Sachkunde verlangen. Die Disposition kann eine nicht konforme Kraft weiterhin von Hand zuweisen. Wer sich darauf verlassen will, muss das wissen.

Nachweise und Fristen

Es gibt neun Dokumentarten, darunter Sachkunde, Erste Hilfe, Waffensachkunde, erweitertes Führungszeugnis, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel und Arbeitsvertrag.

Im Profil zeigt das Cockpit, welche Qualifikationen mit Nachweis belegt sind und welche Fristen kritisch werden, mit einem Warnhorizont von 60 Tagen.

Grenze: Nur drei Qualifikationen haben überhaupt einen zugeordneten Nachweistyp, nämlich Sachkunde, Waffensachkunde und Ersthelfer. Unterrichtung, GSSK, Service und Brandschutzhelfer erscheinen weder als belegt noch als fehlend.

Für die Meldung ans Bewacherregister gibt es einen Export als CSV und XLSX, dazu einen Dienstausweis als PDF. Beides ist dem Inhaber vorbehalten.

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Aktualisiert am: 15.08.2026