Zeiterfassung im Sicherheitsdienst
Die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeit — im Wachgewerbe meist mobil und geofenced, weil an wechselnden Objekten gearbeitet wird.
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (2022) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Im Sicherheitsdienst ist das besonders praxisrelevant, weil Kräfte an wechselnden Objekten und in Nachtschichten arbeiten — eine Stempeluhr am Firmensitz greift zu kurz.
Üblich ist daher die mobile Zeiterfassung per App, häufig mit Geofencing. Die erfassten Zeiten sind zugleich die Grundlage für die Lohnabrechnung und die Kontrolle der Arbeitszeitgrenzen.
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- Geofencing (Zeiterfassung)Ein virtueller Radius um ein Objekt, in dem Kräfte per App ein- und ausstempeln — DSGVO-konform als einzelnes Check-in-Ereignis, nicht als Dauerortung.
- Lohnabrechnung im SicherheitsgewerbeDie Entgeltabrechnung mit den Besonderheiten der Branche: Tarif-Mindestlohn, Nacht-/Sonn-/Feiertagszuschläge und viele Schichtmodelle.