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Spesen

Kräfte reichen ihre Auslagen selbst ein, das Büro entscheidet, und die Genehmigung landet ohne Umweg im Lohn.

Voraussetzungen

  • Recht zum Lesen der Lohndaten für die prüfende Person

Einreichen

Die Kraft trägt Datum, Betrag und Kategorie ein, dazu wahlweise eine Notiz und ein Foto des Belegs. Es gibt vier Kategorien: Fahrtkosten, Verpflegung, Material und Sonstiges.

Der Betrag reicht von einem Cent bis 999.999,99 Euro, die Notiz fasst 500 Zeichen. Belege sind Bilder, erlaubt sind JPEG, PNG und HEIC bis 10 MB.

Wo: in der Weboberfläche unter „Meine", Karte Spesen, Knopf „Auslage einreichen". Eine eigene Ansicht in den mobilen Apps gibt es dafür derzeit nicht.

Solange ein Antrag offen ist, kann die Kraft ihn selbst zurückziehen. Nach einer Entscheidung geht das nicht mehr.

Prüfen und entscheiden

Das Büro sieht die Anträge unter Spesen, einer Unterseite neben Lohn. Voreingestellt ist der Filter „Offen".

Eine Ablehnung braucht immer einen Grund, mindestens 5 und höchstens 500 Zeichen. Eine einmal getroffene Entscheidung lässt sich nicht überschreiben, ein zweiter Versuch wird abgewiesen.

Lesen darf, wer die Lohndaten lesen darf, entscheiden nur, wer sie auch verwalten darf. Der Menüpunkt erscheint entsprechend nur mit dem Leserecht.

Was bei der Genehmigung passiert

Die Genehmigung erzeugt im selben Zug eine manuelle Lohnposition auf der Lohnart „9000 Spesen", und zwar im Kalendermonat des Auslagendatums, nicht im Monat der Genehmigung.

Damit gibt es keinen zweiten Rechenweg: der Betrag läuft über dieselbe Lohnvorschau wie alles andere, siehe Lohn und Zuschläge.

Grenze: Ist der Lohnmonat der Auslage bereits abgeschlossen, wird die Genehmigung abgelehnt. Die Periode muss dafür wieder geöffnet werden, siehe Periodenabschluss.

Passt dazu

Aktualisiert am: 22.08.2026