Glossar
Dienstanweisung
Die objektbezogene schriftliche Anweisung, die festlegt, welche Aufgaben eine Wachperson vor Ort wie zu erfüllen hat.
Die Dienstanweisung beschreibt objektbezogen, was zu tun ist: Rundgangszeiten und Kontrollpunkte, Verhalten bei Vorkommnissen, Meldewege, Ansprechpartner, Umgang mit Schlüsseln. Sie ist das Bindeglied zwischen Auftrag und Ausführung.
Die Bewachungsverordnung verlangt, dass Wachpersonen eine solche Anweisung erhalten. Praktisch entscheidet sie über die Qualität: Ohne klare Anweisung wird jeder Vorfall zur Einzelfallentscheidung der Kraft vor Ort.
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- Bewachungsverordnung (BewachV)Die Verordnung, die die Pflichten von Bewachungsunternehmen konkretisiert, von Haftpflicht über Dienstanweisung bis zur Qualifikation des Personals.
- ObjektschutzDie stationäre Bewachung eines festen Objekts (Werk, Gebäude, Areal) durch Präsenz, Zugangskontrolle und Kontrollgänge.
- Digitales WachbuchDie revisionssichere, chronologische Dokumentation aller Vorkommnisse während eines Wachdienstes, digital statt Papier.