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Glossar

Bewachungsverordnung (BewachV)

Die Verordnung, die die Pflichten von Bewachungsunternehmen konkretisiert — von Haftpflicht über Dienstanweisung bis zur Qualifikation des Personals.

Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert die Anforderungen aus § 34a Gewerbeordnung an das Bewachungsgewerbe. Sie regelt unter anderem die Pflicht zur Haftpflichtversicherung, den Bewacherausweis, die Dienstanweisung, die Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung des Personals sowie die Eintragung ins Bewacherregister.

Für den Betrieb heißt das vor allem: lückenlose Nachweise. Wer eine Kraft einsetzt, muss deren Qualifikation, Zuverlässigkeitsüberprüfung und Ausweis jederzeit belegen können. In der Praxis scheitert das oft nicht am Wissen, sondern an der Dokumentation — genau hier hilft eine Software, die Qualifikationen und Ablaufdaten je Mitarbeiter führt.

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