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Betriebsrat und Planfreigabe

Für mitbestimmte Betriebe: der Monatsplan geht erst raus, wenn Planung und Betriebsrat gezeichnet haben.

Voraussetzungen

  • Der Schalter „Plan-Freigabe mit Betriebsrat“ ist eingeschaltet, im Auslieferungszustand ist er aus
  • Mindestens zwei Personen, das Vier-Augen-Prinzip wird erzwungen

Die Rolle Betriebsrat

Betriebsrat ist eine mitgelieferte Rolle mit genau drei Rechten: Planung lesen, Berichte lesen und die zweite Freigabestufe zeichnen. Alles andere ist ihm verwehrt.

Lohndaten sieht der Betriebsrat nicht. Lohn, Controlling und Spesen weisen ihn ab. Was er über die Berichte sieht, sind reine Zeitdaten ohne jeden Betrag: geplante Zeit, Ist-Zeit, anrechenbare Zeit, Check-in und Check-out.

Ebenso wenig sieht er Personalstammdaten, Kunden, Inventar, Faktura oder die Kommunikation an die Kräfte.

Ein Hinweis, der Sucherei erspart: Die Menüleiste wird für diese Rolle nicht ausgedünnt. Der Betriebsrat sieht Menüpunkte, die er nicht öffnen kann. Für ihn funktionieren die Planansicht in Disposition und Schichten, der Stundenreport, die Auswertung und das Prüfprotokoll.

Freigeben in zwei Stufen

Freigegeben wird immer ein ganzer Kalendermonat, nicht eine einzelne Schicht und kein frei gewählter Zeitraum. Der Freigabestand steht als Zeile über dem Plan, in Disposition und Schichten, mit einem Feld je sichtbarem Monat. Eine eigene Seite dafür gibt es nicht.

Ein Monat durchläuft: offen, Stufe 1, freigegeben. Stufe 1 zeichnet die Planung, Stufe 2 der Betriebsrat.

Dieselbe Person darf nicht beide Stufen zeichnen. Das ist hart erzwungen, der Knopf verschwindet dann und es steht „Zweite Person erforderlich". Auch wer beide Rechte hätte, kann sich nicht selbst gegenzeichnen.

Was ohne Freigabe gesperrt ist

Genau eine Sache: das Veröffentlichen von Entwurfsschichten. Planen, anlegen, zuweisen und ändern bleibt erlaubt, die Kräfte erfahren nur nichts davon.

Der Versuch, ohne vollständige Freigabe zu veröffentlichen, wird abgewiesen und nennt die betroffenen Monate. Eine halbe Freigabe reicht nicht, Stufe 1 allein gibt nichts frei.

Änderungen nach der Freigabe

Ist ein Monat gezeichnet, verlangt jede Planänderung darin eine Begründung von 10 bis 500 Zeichen. Der Dialog erscheint von selbst, sobald der Server die Änderung anhält, und der Wortlaut wird protokolliert.

Der Monat fällt danach auf „geändert“ zurück und muss neu gezeichnet werden. Mitgezählt wird, wie oft das passiert ist.

Scheitert eine Änderung technisch, bleibt die Freigabe bestehen. Nur eine tatsächlich geschriebene Änderung wirft den Monat zurück.

Nicht verwechseln mit dem Periodenabschluss

Beide arbeiten auf Kalendermonaten und beide sperren, sie tun aber Gegensätzliches:

  • Planfreigabe wirkt vorher und öffnet: sie gibt das Veröffentlichen frei. Sie ist im Auslieferungszustand aus und braucht zwei Personen.
  • Periodenabschluss wirkt nachher und schließt: er versiegelt den abgerechneten Monat gegen Änderungen. Er ist immer verfügbar und eine Person genügt.

Sie hängen auch an verschiedenen Rechten. Der Betriebsrat kann keinen Monat abschließen und keinen wieder öffnen, die Einstellung dazu sieht er gar nicht.

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Aktualisiert am: 22.08.2026