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Objektsperren

Eine Kraft für ein bestimmtes Objekt sperren, meist auf Kundenwunsch. Die härteste Sperre im System.

Sperren und aufheben

Im Mitarbeiterprofil gibt es den Reiter für Objektsperren. Du wählst ein Objekt, hinterlegst wahlweise einen Grund und sperrst. Die Sperre gilt unbefristet, bis sie jemand aufhebt.

Das ist Disponenten-Arbeit, nicht dem Inhaber vorbehalten. Setzt jemand eine bestehende Sperre erneut, überschreibt das Grund und Urheber.

Wie die Sperre wirkt

An drei Stellen gleichzeitig:

  • Zuweisen und Übernehmen wird abgelehnt. Ist ein Grund hinterlegt, steht er in der Meldung.
  • Der Matcher schlägt die Kraft für dieses Objekt gar nicht erst vor.
  • In der Schichtbörse sieht die Kraft die Schichten dieses Objekts nicht. Sie erfährt nicht, dass sie gesperrt ist, und den Grund sieht sie nie.

Nicht übersteuerbar

Anders als Doppelbuchung und Arbeitszeitgesetz lässt sich eine Objektsperre nicht mit Begründung übergehen. Es gibt dafür keinen Schalter. Der einzige Weg ist, die Sperre aufzuheben.

Das ist Absicht: eine Sperre auf Kundenwunsch soll nicht im Tagesgeschäft weggeklickt werden können.

Grenze: Die Sperre hängt am Objekt. Aufträge ohne Objekt kennen sie deshalb nicht.

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Aktualisiert am: 22.08.2026